Wieder ein Kinderschänder mit "Vorteilen" ...
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Frank H.
Geschrieben von Administrator
Donnerstag, 11. Dezember 2008
Grundsatzurteil schützt Kinderschänder
Leipzig (ddp-lsc). Ein mehrfach verurteilter Kinderschänder aus Leipzig kann nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) habe die Staatsanwaltschaft ihren Antrag zurückgenommen, erklärte das Landgericht Leipzig, bei dem der Fall anhängig war. (weiter ...)
Wer UNSERE Petition
(eingereicht von Herrn Norbert Denef) noch nicht kennen sollte,
den möchte ich von Herzen bitten, sich diese einmal anzuschauen ...
TAUSEND DANK!
aktueller Stand der Unterschriften:
12.603

